Arbeitsweise

Modalitäten, Kosten, Ablauf einer psychologischen Beratung

Ich arbeite in privater Praxis und besitze keine Kassenzulassung.

Daher sind folgende Punkte zu beachten:

Erstattung der Kosten durch gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten für die angebotenen Leistungen.
Es gibt aber auch einzelne gesetzliche Krankenkassen, welche die Kosten in besonderen Fällen und bei Nachweis einer Notwendigkeit der Behandlung übernehmen. Bitte sprechen Sie mich diesbezüglich an, damit ich Ihnen das Verfahren erläutern kann.

Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen

Im Rahmen eines privaten Zusatzschutzes über Ihre Gesetzliche Krankenkasse, im Leistungsumfang von Privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen sind die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei einem Heilpraktiker oft mitversichert. Auf Antragstellung bei der Versicherung ist zu erwarten, dass Ihnen mein Honorar zumindest anteilig rückerstattet wird.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, ob und bis zu welcher Höhe die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Heilpraktiker (GebüH Ziffern 19.1 und 19.2; ich besitze die Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz) erstattet werden und welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind.

Das Honorar für Paarberatung wird von keinem Kostenträger übernommen.

Selbstzahler/ eigene Rechnung

Durch mein Angebot aus verschiedenen Therapieformen und dem systemischen Ansatz sind in der Regel wesentlich weniger Sitzungen zu erwarten, als bei einer tiefenpsychologisch fundierten Therapie, Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse (diese Therapieformen werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt).

Selbstverständlich können Sie dadurch die Kosten auch selbst tragen, wenn Sie Ihren Versicherungsträger nicht in Anspruch nehmen möchten oder können. In diesem Fall sind Sie vollkommen frei von sonst unumgänglichen Diagnosen und Überweisungen, welche unter Umständen für den Abschluss von z.B. Lebensversicherungen hinderlich sein könnten.

Psychotherapeutische Behandlungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen (agB) steuerlich absetzbar.

Die Höhe des Honorars/ Beratungskosten

Unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung, geht meine Rechnung an Sie und ist von Ihnen nach jeder Sitzung direkt an mich in bar zu zahlen. Dafür erhalten Sie eine Quittung. Das Risiko bzgl. der Rückerstattung durch die Kasse tragen Sie. Mit der Vereinbarung eines Termins willigen Sie in diese Konditionen ein.

Für meine Leistungen erhebe ich folgende Honorare:

Erstgespräch (ca. 30 min): 80,00 Euro
Einzelgespräche (ca. 50 min): 120,00 Euro
Paargespräche (ca. 60 bis 90 min): 160,00 bis 190,00 Euro (pro Paar)

Häufigkeit und Dauer der Sitzungen

Häufigkeit und Dauer der Sitzungen im Beratungsprozess richten sich nach Ihren Anliegen und werden individuell mit Ihnen vereinbart.

Aufgrund der angewandten Methoden aus der systemischen Beratung und Therapie ist häufig ein kurzer Beratungsprozess von maximal 10 Terminen möglich, um bereits deutliche Erfolge zu erzielen. Manchmal genügen auch wesentlich weniger Beratungsgespräche. Nach fünf Terminen wird immer eine „Zwischenbilanz“ gezogen und das weitere Vorgehen besprochen.

Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden. Ansonsten fällt ein Ausfallhonorar an (Einzelgespräche: 60,00 Euro, Paargespräche: 90,00 Euro). Ausfallgebühren können nicht erstattet werden.